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Redaktion:
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Joan Kristin Bleicher, Hardy Dreier, Uwe Hasebrink, Thorsten
Held, Anja Herzog, Claudia Lampert, Christiane Matzen, Jutta
Popp, Hermann-Dieter Schröder, Wolfgang Schulz, Jutta
Simon
Redaktionsadresse:
Hans-Bredow-Institut
Heimhuder Straße 21
20148 Hamburg
Tel: 040 / 45021741
Mail: c.matzen(at)hans-bredow-institut.de
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English
version
Die wissenschaftliche Vierteljahreszeitschrift "Medien
& Kommunikationswissenschaft" (bis Ende 1999 "Rundfunk
und Fernsehen - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationswissenschaft")
wird seit 1953 vom Hans-Bredow-Institut herausgegeben und
redaktionell betreut. Die Zeitschrift ist ein interdisziplinäres
Forum für theoretische und empirische Beiträge aus
der gesamten Medien- und Kommunikationswissenschaft.
Für die Publikation in "Medien & Kommunikationswissenschaft"
kommen wissenschaftliche Beiträge in Betracht, die:
- ein Moment originärer theoretischer Leistung beinhalten
bzw. einen theoretisch weiterführenden Argumentationsgang
bieten;
- Befunde zu einem ausgewiesenen Problem von theoretischer
oder medienpraktischer Relevanz darstellen;
- innerhalb eines wissenschaftlichen Diskurses Position
beziehen und die Diskussion voranbringen können oder.
- Literatur bzw. ausgewählte Literatur zu bestimmten
Problemstellungen systematisch und vergleichend zusammenfassen
und eine Übersicht über den Stand der Theorie
und/oder Empirie geben.
Die Redaktion bietet außerdem die Möglichkeit
zur Stellungnahme und Erwiderung zu publizierten Beiträgen.
Stellungnahmen und Erwiderungen, die den in "Medien &
Kommunikationswissenschaft" üblichen inhaltlichen
und formalen Standards entsprechen und geeignet sind, die
wissenschaftliche Diskussion zu fördern, werden im nächstmöglichen
Heft publiziert. Die Redaktion räumt dabei dem Autor
bzw. der Autorin des Beitrages, auf den sich die Stellungnahme
bezieht, die Möglichkeit einer Erwiderung ein.
Manuskripte, die zur Publikation in "Medien & Kommunikationswissenschaft"
eingereicht werden, dürfen nicht anderweitig veröffentlicht
sein und bis Abschluss des Begutachtungsverfahrens nicht anderen
Stellen zur Veröffentlichung angeboten werden.
Im Sinne der Förderung des wissenschaftlichen Diskurses
und der kumulativen Forschung sowie der Qualitätssicherung
legt die Redaktion bei der Begutachtung von Beiträgen
besonderen Wert darauf, dass größtmögliche
Transparenz hinsichtlich der verwendeten Daten hergestellt
wird. Autorinnen und Autoren empirischer Beiträge verpflichten
sich mit der Einreichung des Manuskripts, dass sie die Art
und Weise der Datenerhebung bzw. den Zugang zu Datenbeständen,
die von Dritten (z. B. Datenbanken) zur Verfügung gestellt
worden sind, ausreichend dokumentieren, um so die Voraussetzungen
für Sekundäranalysen und Replikationen zu schaffen.
Zugleich erklären sie sich bereit, die verwendeten Daten
bei wissenschaftlich begründeten Anfragen im Rahmen der
jeweils gegebenen Möglichkeiten für weitere Analysen
zur Verfügung zu stellen.
Formalien:
- Manuskripte sind der Redaktion in dreifacher Ausfertigung
oder per E-Mail zuzuschicken.
- Da die eingereichten Manuskripte anonymisiert begutachtet
werden, sind zwei Titelblätter erforderlich: eines
mit Angabe des Titels und der Namen und Anschriften der
Autorinnen und Autoren, eines ohne Anführung der Namen
und Adressen. Das Manuskript selbst darf keine Hinweise
auf die Autorinnen und Autoren enthalten.
- Beizufügen ist eine kurze Zusammenfassung des Beitrags
(max. 15 Zeilen), die dem Leser als selbständiger Text
einen hinreichenden Eindruck vom Inhalt des jeweiligen Beitrags
vermittelt.
- Der Umfang der Beiträge soll 20 Manuskriptseiten
(55.000 Buchstaben inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten.
- Die Manuskriptseiten müssen im DIN A4-Format (einseitig),
anderthalbzeilig beschrieben und mit ausreichendem Rand
versehen sein.
- Gliederung des Textes: Jedes Kapitel und Unterkapitel
sollte mit einer Überschrift (in Dezimalzählung)
versehen sein.
- Hervorhebungen im Text sind kursiv oder fett zu kennzeichnen.
- Für Hinweise und Literaturbelege bestehen wahlweise
zwei Möglichkeiten: a) durch Angabe von Autor, Erscheinungsjahr
und Seitenziffer im fortlaufenden Text - z. B.: . . . (Müller,
1990: 37 - 40) . . . -, wobei der vollständige bibliographische
Nachweis über ein Literaturverzeichnis im Anschluss
an den Beitrag erfolgt; b) über durchnummerierte Anmerkungsziffern,
wobei der Text der Anmerkung auf der entsprechenden Seite
aufgeführt wird.
Über eine Annahme des Manuskripts und den Zeitpunkt
der Veröffentlichung entscheidet die Redaktion auf der
Grundlage redaktionsinterner und externer Gutachten. Dem/der
Autor/in wird die Redaktionsentscheidung schriftlich mitgeteilt.
Im Falle einer Entscheidung für Überarbeitung, Neueinreichung
oder Ablehnung legt die Redaktion die Gründe für
ihre Entscheidung offen. Dazu werden die anonymisierten Gutachten,
evtl. auch nur in Auszügen, zugesandt. Das Begutachtungsverfahren
ist in der Regel sechs Wochen nach Eingang des Manuskripts
abgeschlossen; falls die Begutachtung längere Zeit erfordert,
werden die Autor/inn/en benachrichtigt.
Von jedem Originalbeitrag werden 20 Sonderdrucke kostenlos
zur Verfügung gestellt. Weitere Sonderdrucke können
bei Rückgabe der Fahnenkorrektur an die Redaktion schriftlich
gegen Rechnung bestellt werden.
Verlag und Redaktion haften nicht für Manuskripte, die
unverlangt eingereicht werden. Mit der Annahme eines Manuskripts
erwirbt der Verlag von den Autorinnen und Autoren alle Rechte,
insbesondere auch das Recht der weiteren Vervielfältigung
zu gewerblichen Zwecken im Wege des fotomechanischen oder
eines anderen Verfahrens.
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